DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Wir freu­en uns sehr über Ihr In­ter­es­se an un­se­rem Un­ter­neh­men. Da­ten­schutz hat einen be­son­ders hohen Stel­len­wert für die Ge­schäfts­lei­tung der T.I.P. Marktforschung. Eine Nut­zung der In­ter­net­sei­ten der T.I.P. Marktforschung ist grund­sätz­lich ohne jede An­ga­be per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten mög­lich. So­fern eine be­trof­fe­ne Per­son be­son­de­re Ser­vices un­se­res Un­ter­neh­mens über un­se­re In­ter­net­sei­te in An­spruch neh­men möch­te, könn­te je­doch eine Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten er­for­der­lich wer­den. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten er­for­der­lich und be­steht für eine sol­che Ver­ar­bei­tung keine ge­setz­li­che Grund­la­ge, holen wir ge­ne­rell eine Ein­wil­li­gung der be­trof­fe­nen Per­son ein.

Die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, bei­spiels­wei­se des Na­mens, der An­schrift, E-Mail-Adres­se oder Te­le­fon­num­mer einer be­trof­fe­nen Per­son, er­folgt stets im Ein­klang mit der Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung und in Über­ein­stim­mung mit den für die T.I.P. Marktforschung gel­ten­den lan­des­spe­zi­fi­schen Da­ten­schutz­be­stim­mun­gen. Mit­tels die­ser Da­ten­schutz­er­klä­rung möch­te unser Un­ter­neh­men die Öf­fent­lich­keit über Art, Um­fang und Zweck der von uns er­ho­be­nen, ge­nutz­ten und ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten in­for­mie­ren. Fer­ner wer­den be­trof­fe­ne Per­so­nen mit­tels die­ser Da­ten­schutz­er­klä­rung über die ihnen zu­ste­hen­den Rech­te auf­ge­klärt.

Die T.I.P. Marktforschung hat als für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­cher zahl­rei­che tech­ni­sche und or­ga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men um­ge­setzt, um einen mög­lichst lü­cken­lo­sen Schutz der über diese In­ter­net­sei­te ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten si­cher­zu­stel­len. Den­noch kön­nen In­ter­net­ba­sier­te Da­ten­über­tra­gun­gen grund­sätz­lich Si­cher­heits­lü­cken auf­wei­sen, so­dass ein ab­so­lu­ter Schutz nicht ge­währ­leis­tet wer­den kann. Aus die­sem Grund steht es jeder be­trof­fe­nen Per­son frei, per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten auch auf al­ter­na­ti­ven Wegen, bei­spiels­wei­se te­le­fo­nisch, an uns zu über­mit­teln.

1. Begriffsbestimmungen

Die Da­ten­schutz­er­klä­rung der T.I.P. Marktforschung be­ruht auf den Be­griff­lich­kei­ten, die durch den Eu­ro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber beim Er­lass der Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO) ver­wen­det wur­den. Un­se­re Da­ten­schutz­er­klä­rung soll so­wohl für die Öf­fent­lich­keit als auch für un­se­re Kun­den und Ge­schäfts­part­ner ein­fach les­bar und ver­ständ­lich sein. Um dies zu ge­währ­leis­ten, möch­ten wir vorab die ver­wen­de­ten Be­griff­lich­kei­ten er­läu­tern.

Wir ver­wen­den in die­ser Da­ten­schutz­er­klä­rung unter an­de­rem die fol­gen­den Be­grif­fe:

  • a)    personenbezogene Daten

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten sind alle In­for­ma­tio­nen, die sich auf eine iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re na­tür­li­che Per­son (im Fol­gen­den „be­trof­fe­ne Per­son“) be­zie­hen. Als iden­ti­fi­zier­bar wird eine na­tür­li­che Per­son an­ge­se­hen, die di­rekt oder in­di­rekt, ins­be­son­de­re mit­tels Zu­ord­nung zu einer Ken­nung wie einem Namen, zu einer Kenn­num­mer, zu Stand­ort­da­ten, zu einer On­line-Ken­nung oder zu einem oder meh­re­ren be­son­de­ren Merk­ma­len, die Aus­druck der phy­si­schen, phy­sio­lo­gi­schen, ge­ne­ti­schen, psy­chi­schen, wirt­schaft­li­chen, kul­tu­rel­len oder so­zia­len Iden­ti­tät die­ser na­tür­li­chen Per­son sind, iden­ti­fi­ziert wer­den kann.

  • b)    betroffene Person

Be­trof­fe­ne Per­son ist jede iden­ti­fi­zier­te oder iden­ti­fi­zier­ba­re na­tür­li­che Per­son, deren per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ver­ar­bei­tet wer­den.

  • c)    Verarbeitung

Ver­ar­bei­tung ist jeder mit oder ohne Hilfe au­to­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­ge­führ­te Vor­gang oder jede sol­che Vor­gangs­rei­he im Zu­sam­men­hang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wie das Er­he­ben, das Er­fas­sen, die Or­ga­ni­sa­ti­on, das Ord­nen, die Spei­che­rung, die An­pas­sung oder Ver­än­de­rung, das Aus­le­sen, das Ab­fra­gen, die Ver­wen­dung, die Of­fen­le­gung durch Über­mitt­lung, Ver­brei­tung oder eine an­de­re Form der Be­reit­stel­lung, den Ab­gleich oder die Ver­knüp­fung, die Ein­schrän­kung, das Lö­schen oder die Ver­nich­tung.

  • d)    Einschränkung der Verarbeitung

Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ist die Mar­kie­rung ge­spei­cher­ter per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten mit dem Ziel, ihre künf­ti­ge Ver­ar­bei­tung ein­zu­schrän­ken.

  • e)    Profiling

Pro­filing ist jede Art der au­to­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die darin be­steht, dass diese per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­wen­det wer­den, um be­stimm­te per­sön­li­che As­pek­te, die sich auf eine na­tür­li­che Per­son be­zie­hen, zu be­wer­ten, ins­be­son­de­re, um As­pek­te be­züg­lich Ar­beits­leis­tung, wirt­schaft­li­cher Lage, Ge­sund­heit, per­sön­li­cher Vor­lie­ben, In­ter­es­sen, Zu­ver­läs­sig­keit, Ver­hal­ten, Auf­ent­halts­ort oder Orts­wech­sel die­ser na­tür­li­chen Per­son zu ana­ly­sie­ren oder vor­her­zu­sa­gen.

  • f)     Pseudonymisierung

Pseud­ony­mi­sie­rung ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in einer Weise, auf wel­che die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ohne Hin­zu­zie­hung zu­sätz­li­cher In­for­ma­tio­nen nicht mehr einer spe­zi­fi­schen be­trof­fe­nen Per­son zu­ge­ord­net wer­den kön­nen, so­fern diese zu­sätz­li­chen In­for­ma­tio­nen ge­son­dert auf­be­wahrt wer­den und tech­ni­schen und or­ga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men un­ter­lie­gen, die ge­währ­leis­ten, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht einer iden­ti­fi­zier­ten oder iden­ti­fi­zier­ba­ren na­tür­li­chen Per­son zu­ge­wie­sen wer­den.

  • g)    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

Ver­ant­wort­li­cher oder für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­cher ist die na­tür­li­che oder ju­ris­ti­sche Per­son, Be­hör­de, Ein­rich­tung oder an­de­re Stel­le, die al­lein oder ge­mein­sam mit an­de­ren über die Zwe­cke und Mit­tel der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ent­schei­det. Sind die Zwe­cke und Mit­tel die­ser Ver­ar­bei­tung durch das Uni­ons­recht oder das Recht der Mit­glied­staa­ten vor­ge­ge­ben, so kann der Ver­ant­wort­li­che be­zie­hungs­wei­se kön­nen die be­stimm­ten Kri­te­ri­en sei­ner Be­nen­nung nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten vor­ge­se­hen wer­den.

  • h)    Auftragsverarbeiter

Auf­trags­ver­ar­bei­ter ist eine na­tür­li­che oder ju­ris­ti­sche Per­son, Be­hör­de, Ein­rich­tung oder an­de­re Stel­le, die per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Auf­trag des Ver­ant­wort­li­chen ver­ar­bei­tet.

  • i)      Empfänger

Emp­fän­ger ist eine na­tür­li­che oder ju­ris­ti­sche Per­son, Be­hör­de, Ein­rich­tung oder an­de­re Stel­le, der per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten of­fen­ge­legt wer­den, un­ab­hän­gig davon, ob es sich bei ihr um einen Drit­ten han­delt oder nicht. Be­hör­den, die im Rah­men eines be­stimm­ten Un­ter­su­chungs­auf­trags nach dem Uni­ons­recht oder dem Recht der Mit­glied­staa­ten mög­li­cher­wei­se per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten er­hal­ten, gel­ten je­doch nicht als Emp­fän­ger.

  • j)      Dritter

Drit­ter ist eine na­tür­li­che oder ju­ris­ti­sche Per­son, Be­hör­de, Ein­rich­tung oder an­de­re Stel­le außer der be­trof­fe­nen Per­son, dem Ver­ant­wort­li­chen, dem Auf­trags­ver­ar­bei­ter und den Per­so­nen, die unter der un­mit­tel­ba­ren Ver­ant­wor­tung des Ver­ant­wort­li­chen oder des Auf­trags­ver­ar­bei­ters be­fugt sind, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu ver­ar­bei­ten.

  • k)    Einwilligung

Ein­wil­li­gung ist jede von der be­trof­fe­nen Per­son frei­wil­lig für den be­stimm­ten Fall in in­for­mier­ter Weise und un­miss­ver­ständ­lich ab­ge­ge­be­ne Wil­lens­be­kun­dung in Form einer Er­klä­rung oder einer sons­ti­gen ein­deu­ti­gen be­stä­ti­gen­den Hand­lung, mit der die be­trof­fe­ne Per­son zu ver­ste­hen gibt, dass sie mit der Ver­ar­bei­tung der sie be­tref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ein­ver­stan­den ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Ver­ant­wort­li­cher im Sinne der Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung, sons­ti­ger in den Mit­glied­staa­ten der Eu­ro­päi­schen Union gel­ten­den Da­ten­schutz­ge­set­ze und an­de­rer Be­stim­mun­gen mit da­ten­schutz­recht­li­chem Cha­rak­ter ist die:

T.I.P. Marktforschung
Dr. Bert Hal­ler­bach

Eu­rener Str. 15

54294 Trier

Deutsch­land

Tel.: 0651-948000

E-Mail: info@tip-web.de

Web­site: www.tip-web.de

3. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Der Da­ten­schutz­be­auf­trag­te des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ist:

Frau Tanja Kaufmann

T.I.P. Marktforschung

Eu­rener Str. 15

54294 Trier

Deutsch­land

Tel.: 0651-948000

E-Mail: dsb@tip-web.de

Web­site: www.tip-web.de

Jede be­trof­fe­ne Per­son kann sich je­der­zeit bei allen Fra­gen und An­re­gun­gen zum Da­ten­schutz di­rekt an un­se­ren Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten wen­den.

4. Cookies

Die In­ter­net­sei­ten der T.I.P. Marktforschung ver­wen­den Coo­kies. Coo­kies sind Text­da­tei­en, wel­che über einen In­ter­net­brow­ser auf einem Com­pu­ter­sys­tem ab­ge­legt und ge­spei­chert wer­den.

Zahl­rei­che In­ter­net­sei­ten und Ser­ver ver­wen­den Coo­kies. Viele Coo­kies ent­hal­ten eine so­ge­nann­te Coo­kie-ID. Eine Coo­kie-ID ist eine ein­deu­ti­ge Ken­nung des Coo­kies. Sie be­steht aus einer Zei­chen­fol­ge, durch wel­che In­ter­net­sei­ten und Ser­ver dem kon­kre­ten In­ter­net­brow­ser zu­ge­ord­net wer­den kön­nen, in dem das Coo­kie ge­spei­chert wurde. Dies er­mög­licht es den be­such­ten In­ter­net­sei­ten und Ser­vern, den in­di­vi­du­el­len Brow­ser der be­trof­fe­nen Per­son von an­de­ren In­ter­net­brow­sern, die an­de­re Coo­kies ent­hal­ten, zu un­ter­schei­den. Ein be­stimm­ter In­ter­net­brow­ser kann über die ein­deu­ti­ge Coo­kie-ID wie­der­er­kannt und iden­ti­fi­ziert wer­den.

Durch den Ein­satz von Coo­kies kann dieT.I.P. Marktforschung den Nut­zern die­ser In­ter­net­sei­te nut­zer­freund­li­che­re Ser­vices be­reit­stel­len, die ohne die Coo­kie-Set­zung nicht mög­lich wären.

Mit­tels eines Coo­kies kön­nen die In­for­ma­tio­nen und An­ge­bo­te auf un­se­rer In­ter­net­sei­te im Sinne des Be­nut­zers op­ti­miert wer­den. Coo­kies er­mög­li­chen uns, wie be­reits er­wähnt, die Be­nut­zer un­se­rer In­ter­net­sei­te wie­der­zu­er­ken­nen. Zweck die­ser Wie­der­er­ken­nung ist es, den Nut­zern die Ver­wen­dung un­se­rer In­ter­net­sei­te zu er­leich­tern. Der Be­nut­zer einer In­ter­net­sei­te, die Coo­kies ver­wen­det, muss bei­spiels­wei­se nicht bei jedem Be­such der In­ter­net­sei­te er­neut seine Zu­gangs­da­ten ein­ge­ben, weil dies von der In­ter­net­sei­te und dem auf dem Com­pu­ter­sys­tem des Be­nut­zers ab­ge­leg­ten Coo­kie über­nom­men wird. Ein wei­te­res Bei­spiel ist das Coo­kie eines Wa­ren­kor­bes im On­line-Shop. Der On­line-Shop merkt sich die Ar­ti­kel, die ein Kunde in den vir­tu­el­len Wa­ren­korb ge­legt hat, über ein Coo­kie.

Die be­trof­fe­ne Per­son kann die Set­zung von Coo­kies durch un­se­re In­ter­net­sei­te je­der­zeit mit­tels einer ent­spre­chen­den Ein­stel­lung des ge­nutz­ten In­ter­net­brow­sers ver­hin­dern und damit der Set­zung von Coo­kies dau­er­haft wi­der­spre­chen. Fer­ner kön­nen be­reits ge­setz­te Coo­kies je­der­zeit über einen In­ter­net­brow­ser oder an­de­re Soft­ware­pro­gram­me ge­löscht wer­den. Dies ist in allen gän­gi­gen In­ter­net­brow­sern mög­lich. De­ak­ti­viert die be­trof­fe­ne Per­son die Set­zung von Coo­kies in dem ge­nutz­ten In­ter­net­brow­ser, sind unter Um­stän­den nicht alle Funk­tio­nen un­se­rer In­ter­net­sei­te voll­um­fäng­lich nutz­bar.

5. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die In­ter­net­sei­te der T.I.P. Marktforschung er­fasst mit jedem Auf­ruf der In­ter­net­sei­te durch eine be­trof­fe­ne Per­son oder ein au­to­ma­ti­sier­tes Sys­tem eine Reihe von all­ge­mei­nen Daten und In­for­ma­tio­nen. Diese all­ge­mei­nen Daten und In­for­ma­tio­nen wer­den in den Log­files des Ser­vers ge­spei­chert. Er­fasst wer­den kön­nen die (1) ver­wen­de­ten Brow­ser­ty­pen und Ver­sio­nen, (2) das vom zu­grei­fen­den Sys­tem ver­wen­de­te Be­triebs­sys­tem, (3) die In­ter­net­sei­te, von wel­cher ein zu­grei­fen­des Sys­tem auf un­se­re In­ter­net­sei­te ge­langt (so­ge­nann­te Re­fer­rer), (4) die Un­ter­web­sei­ten, wel­che über ein zu­grei­fen­des Sys­tem auf un­se­rer In­ter­net­sei­te an­ge­steu­ert wer­den, (5) das Datum und die Uhr­zeit eines Zu­griffs auf die In­ter­net­sei­te, (6) eine In­ter­net-Pro­to­koll-Adres­se (IP-Adres­se), (7) der In­ter­net-Ser­vice-Pro­vi­der des zu­grei­fen­den Sys­tems und (8) sons­ti­ge ähn­li­che Daten und In­for­ma­tio­nen, die der Ge­fah­ren­ab­wehr im Falle von An­grif­fen auf un­se­re in­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­te­me die­nen.

Bei der Nut­zung die­ser all­ge­mei­nen Daten und In­for­ma­tio­nen zieht die T.I.P. Marktforschung keine Rück­schlüs­se auf die be­trof­fe­ne Per­son. Diese In­for­ma­tio­nen wer­den viel­mehr be­nö­tigt, um (1) die In­hal­te un­se­rer In­ter­net­sei­te kor­rekt aus­zu­lie­fern, (2) die In­hal­te un­se­rer In­ter­net­sei­te sowie die Wer­bung für diese zu op­ti­mie­ren, (3) die dau­er­haf­te Funk­ti­ons­fä­hig­keit un­se­rer in­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Sys­te­me und der Tech­nik un­se­rer In­ter­net­sei­te zu ge­währ­leis­ten sowie (4) um Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den im Falle eines Cy­ber­an­grif­fes die zur Straf­ver­fol­gung not­wen­di­gen In­for­ma­tio­nen be­reit­zu­stel­len. Diese an­onym er­ho­be­nen Daten und In­for­ma­tio­nen wer­den durch die T.I.P. Marktforschung daher ei­ner­seits sta­tis­tisch und fer­ner mit dem Ziel aus­ge­wer­tet, den Da­ten­schutz und die Da­ten­si­cher­heit in un­se­rem Un­ter­neh­men zu er­hö­hen, um letzt­lich ein op­ti­ma­les Schutz­ni­veau für die von uns ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten si­cher­zu­stel­len. Die an­ony­men Daten der Ser­ver-Log­files wer­den ge­trennt von allen durch eine be­trof­fe­ne Per­son an­ge­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ge­spei­chert.

6. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite

Die In­ter­net­sei­te der T.I.P. Marktforschung ent­hält auf­grund von ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten An­ga­ben, die eine schnel­le elek­tro­ni­sche Kon­takt­auf­nah­me zu un­se­rem Un­ter­neh­men sowie eine un­mit­tel­ba­re Kom­mu­ni­ka­ti­on mit uns er­mög­li­chen, was eben­falls eine all­ge­mei­ne Adres­se der so­ge­nann­ten elek­tro­ni­schen Post (E-Mail-Adres­se) um­fasst. So­fern eine be­trof­fe­ne Per­son per E-Mail oder über ein Kon­takt­for­mu­lar den Kon­takt mit dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen auf­nimmt, wer­den die von der be­trof­fe­nen Per­son über­mit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten au­to­ma­tisch ge­spei­chert. Sol­che auf frei­wil­li­ger Basis von einer be­trof­fe­nen Per­son an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen über­mit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den für Zwe­cke der Be­ar­bei­tung oder der Kon­takt­auf­nah­me zur be­trof­fe­nen Per­son ge­spei­chert. Es er­folgt keine Wei­ter­ga­be die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Drit­te.

7. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che ver­ar­bei­tet und spei­chert per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der be­trof­fe­nen Per­son nur für den Zeit­raum, der zur Er­rei­chung des Spei­che­rungs­zwecks er­for­der­lich ist oder so­fern dies durch den Eu­ro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einen an­de­ren Ge­setz­ge­ber in Ge­set­zen oder Vor­schrif­ten, wel­chen der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che un­ter­liegt, vor­ge­se­hen wurde.

Ent­fällt der Spei­che­rungs­zweck oder läuft eine vom Eu­ro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber oder einem an­de­ren zu­stän­di­gen Ge­setz­ge­ber vor­ge­schrie­be­ne Spei­cher­frist ab, wer­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten rou­ti­ne­mä­ßig und ent­spre­chend den ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten ge­sperrt oder ge­löscht.

8. Rechte der betroffenen Person

  • a)    Recht auf Bestätigung

Jede be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ein­ge­räum­te Recht, von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen eine Be­stä­ti­gung dar­über zu ver­lan­gen, ob sie be­tref­fen­de per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den. Möch­te eine be­trof­fe­ne Per­son die­ses Be­stä­ti­gungs­recht in An­spruch neh­men, kann sie sich hier­zu je­der­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.

  • b)    Recht auf Auskunft

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ge­währ­te Recht, je­der­zeit von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen un­ent­gelt­li­che Aus­kunft über die zu sei­ner Per­son ge­spei­cher­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und eine Kopie die­ser Aus­kunft zu er­hal­ten. Fer­ner hat der Eu­ro­päi­sche Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber der be­trof­fe­nen Per­son Aus­kunft über fol­gen­de In­for­ma­tio­nen zu­ge­stan­den:

    • die Verarbeitungszwecke
    • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
    • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
    • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
    • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
    • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
    • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
    • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

Fer­ner steht der be­trof­fe­nen Per­son ein Aus­kunfts­recht dar­über zu, ob per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten an ein Dritt­land oder an eine in­ter­na­tio­na­le Or­ga­ni­sa­ti­on über­mit­telt wur­den. So­fern dies der Fall ist, so steht der be­trof­fe­nen Per­son im Üb­ri­gen das Recht zu, Aus­kunft über die ge­eig­ne­ten Ga­ran­ti­en im Zu­sam­men­hang mit der Über­mitt­lung zu er­hal­ten.

Möch­te eine be­trof­fe­ne Per­son die­ses Aus­kunfts­recht in An­spruch neh­men, kann sie sich hier­zu je­der­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.

  • c)    Recht auf Berichtigung

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ge­währ­te Recht, die un­ver­züg­li­che Be­rich­ti­gung sie be­tref­fen­der un­rich­ti­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu ver­lan­gen. Fer­ner steht der be­trof­fe­nen Per­son das Recht zu, unter Be­rück­sich­ti­gung der Zwe­cke der Ver­ar­bei­tung, die Ver­voll­stän­di­gung un­voll­stän­di­ger per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten — auch mit­tels einer er­gän­zen­den Er­klä­rung — zu ver­lan­gen.

Möch­te eine be­trof­fe­ne Per­son die­ses Be­rich­ti­gungs­recht in An­spruch neh­men, kann sie sich hier­zu je­der­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.

  • d)    Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ge­währ­te Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen zu ver­lan­gen, dass die sie be­tref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten un­ver­züg­lich ge­löscht wer­den, so­fern einer der fol­gen­den Grün­de zu­trifft und so­weit die Ver­ar­bei­tung nicht er­for­der­lich ist:

    • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
    • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
    • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
    • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
    • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
    • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

So­fern einer der oben ge­nann­ten Grün­de zu­trifft und eine be­trof­fe­ne Per­son die Lö­schung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei der T.I.P. Marktforschung ge­spei­chert sind, ver­an­las­sen möch­te, kann sie sich hier­zu je­der­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Der Mit­ar­bei­ter der T.I.P. Marktforschung wird ver­an­las­sen, dass dem Lösch­ver­lan­gen un­ver­züg­lich nach­ge­kom­men wird.

Wur­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von der T.I.P. Marktforschung öf­fent­lich ge­macht und ist unser Un­ter­neh­men als Ver­ant­wort­li­cher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Lö­schung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­pflich­tet, so trifft dieT.I.P. Marktforschung unter Be­rück­sich­ti­gung der ver­füg­ba­ren Tech­no­lo­gie und der Im­ple­men­tie­rungs­kos­ten an­ge­mes­se­ne Maß­nah­men, auch tech­ni­scher Art, um an­de­re für die Da­ten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che, wel­che die ver­öf­fent­lich­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­ten, dar­über in Kennt­nis zu set­zen, dass die be­trof­fe­ne Per­son von die­sen an­de­ren für die Da­ten­ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen die Lö­schung sämt­li­cher Links zu die­sen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten oder von Ko­pi­en oder Re­pli­ka­tio­nen die­ser per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­langt hat, so­weit die Ver­ar­bei­tung nicht er­for­der­lich ist. Der Mit­ar­bei­ter der T.I.P. Marktforschung wird im Ein­zel­fall das Not­wen­di­ge ver­an­las­sen.

  • e)    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ge­währ­te Recht, von dem Ver­ant­wort­li­chen die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung zu ver­lan­gen, wenn eine der fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen ge­ge­ben ist:

    • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
    • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
    • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

So­fern eine der oben ge­nann­ten Vor­aus­set­zun­gen ge­ge­ben ist und eine be­trof­fe­ne Per­son die Ein­schrän­kung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die bei der T.I.P. Marktforschung ge­spei­chert sind, ver­lan­gen möch­te, kann sie sich hier­zu je­der­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den. Der Mit­ar­bei­ter der T.I.P. Marktforschung wird die Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ver­an­las­sen.

  • f)     Recht auf Datenübertragbarkeit

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ge­währ­te Recht, die sie be­tref­fen­den per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wel­che durch die be­trof­fe­ne Per­son einem Ver­ant­wort­li­chen be­reit­ge­stellt wur­den, in einem struk­tu­rier­ten, gän­gi­gen und ma­schi­nen­les­ba­ren For­mat zu er­hal­ten. Sie hat au­ßer­dem das Recht, diese Daten einem an­de­ren Ver­ant­wort­li­chen ohne Be­hin­de­rung durch den Ver­ant­wort­li­chen, dem die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten be­reit­ge­stellt wur­den, zu über­mit­teln, so­fern die Ver­ar­bei­tung auf der Ein­wil­li­gung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­sta­be a DS-GVO oder auf einem Ver­trag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be b DS-GVO be­ruht und die Ver­ar­bei­tung mit­hil­fe au­to­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren er­folgt, so­fern die Ver­ar­bei­tung nicht für die Wahr­neh­mung einer Auf­ga­be er­for­der­lich ist, die im öf­fent­li­chen In­ter­es­se liegt oder in Aus­übung öf­fent­li­cher Ge­walt er­folgt, wel­che dem Ver­ant­wort­li­chen über­tra­gen wurde.

Fer­ner hat die be­trof­fe­ne Per­son bei der Aus­übung ihres Rechts auf Da­ten­über­trag­bar­keit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu er­wir­ken, dass die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten di­rekt von einem Ver­ant­wort­li­chen an einen an­de­ren Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt wer­den, so­weit dies tech­nisch mach­bar ist und so­fern hier­von nicht die Rech­te und Frei­hei­ten an­de­rer Per­so­nen be­ein­träch­tigt wer­den.

Zur Gel­tend­ma­chung des Rechts auf Da­ten­über­trag­bar­keit kann sich die be­trof­fe­ne Per­son je­der­zeit an einen Mit­ar­bei­ter der T.I.P. Marktforschung wen­den.

  • g)    Recht auf Widerspruch

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ge­währ­te Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer be­son­de­ren Si­tua­ti­on er­ge­ben, je­der­zeit gegen die Ver­ar­bei­tung sie be­tref­fen­der per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die auf­grund von Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­ben e oder f DS-GVO er­folgt, Wi­der­spruch ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für ein auf diese Be­stim­mun­gen ge­stütz­tes Pro­filing.

Die T.I.P. Marktforschung ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Falle des Wi­der­spruchs nicht mehr, es sei denn, wir kön­nen zwin­gen­de schutz­wür­di­ge Grün­de für die Ver­ar­bei­tung nach­wei­sen, die den In­ter­es­sen, Rech­ten und Frei­hei­ten der be­trof­fe­nen Per­son über­wie­gen, oder die Ver­ar­bei­tung dient der Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen.

Ver­ar­bei­tet dieT.I.P. Marktforschung per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, um Di­rekt­wer­bung zu be­trei­ben, so hat die be­trof­fe­ne Per­son das Recht, je­der­zeit Wi­der­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zum Zwe­cke der­ar­ti­ger Wer­bung ein­zu­le­gen. Dies gilt auch für das Pro­filing, so­weit es mit sol­cher Di­rekt­wer­bung in Ver­bin­dung steht. Wi­der­spricht die be­trof­fe­ne Per­son ge­gen­über der T.I.P. Marktforschung der Ver­ar­bei­tung für Zwe­cke der Di­rekt­wer­bung, so wird die T.I.P. Marktforschung die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten nicht mehr für diese Zwe­cke ver­ar­bei­ten.

Zudem hat die be­trof­fe­ne Per­son das Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer be­son­de­ren Si­tua­ti­on er­ge­ben, gegen die sie be­tref­fen­de Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, die bei der T.I.P. Marktforschung zu wis­sen­schaft­li­chen oder his­to­ri­schen For­schungs­zwe­cken oder zu sta­tis­ti­schen Zwe­cken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO er­fol­gen, Wi­der­spruch ein­zu­le­gen, es sei denn, eine sol­che Ver­ar­bei­tung ist zur Er­fül­lung einer im öf­fent­li­chen In­ter­es­se lie­gen­den Auf­ga­be er­for­der­lich.

Zur Aus­übung des Rechts auf Wi­der­spruch kann sich die be­trof­fe­ne Per­son di­rekt jeden Mit­ar­bei­ter der T.I.P. Marktforschung oder einen an­de­ren Mit­ar­bei­ter wen­den. Der be­trof­fe­nen Per­son steht es fer­ner frei, im Zu­sam­men­hang mit der Nut­zung von Diens­ten der In­for­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, un­ge­ach­tet der Richt­li­nie 2002/58/EG, ihr Wi­der­spruchs­recht mit­tels au­to­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren aus­zu­üben, bei denen tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen ver­wen­det wer­den.

  • h)    Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ge­währ­te Recht, nicht einer aus­schließ­lich auf einer au­to­ma­ti­sier­ten Ver­ar­bei­tung — ein­schließ­lich Pro­filing — be­ru­hen­den Ent­schei­dung un­ter­wor­fen zu wer­den, die ihr ge­gen­über recht­li­che Wir­kung ent­fal­tet oder sie in ähn­li­cher Weise er­heb­lich be­ein­träch­tigt, so­fern die Ent­schei­dung (1) nicht für den Ab­schluss oder die Er­fül­lung eines Ver­trags zwi­schen der be­trof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen er­for­der­lich ist, oder (2) auf­grund von Rechts­vor­schrif­ten der Union oder der Mit­glied­staa­ten, denen der Ver­ant­wort­li­che un­ter­liegt, zu­läs­sig ist und diese Rechts­vor­schrif­ten an­ge­mes­se­ne Maß­nah­men zur Wah­rung der Rech­te und Frei­hei­ten sowie der be­rech­tig­ten In­ter­es­sen der be­trof­fe­nen Per­son ent­hal­ten oder (3) mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der be­trof­fe­nen Per­son er­folgt.

Ist die Ent­schei­dung (1) für den Ab­schluss oder die Er­fül­lung eines Ver­trags zwi­schen der be­trof­fe­nen Per­son und dem Ver­ant­wort­li­chen er­for­der­lich oder (2) er­folgt sie mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung der be­trof­fe­nen Per­son, trifft die T.I.P. Marktforschung an­ge­mes­se­ne Maß­nah­men, um die Rech­te und Frei­hei­ten sowie die be­rech­tig­ten In­ter­es­sen der be­trof­fe­nen Per­son zu wah­ren, wozu min­des­tens das Recht auf Er­wir­kung des Ein­grei­fens einer Per­son sei­tens des Ver­ant­wort­li­chen, auf Dar­le­gung des ei­ge­nen Stand­punkts und auf An­fech­tung der Ent­schei­dung ge­hört.

Möch­te die be­trof­fe­ne Per­son Rech­te mit Bezug auf au­to­ma­ti­sier­te Ent­schei­dun­gen gel­tend ma­chen, kann sie sich hier­zu je­der­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.

  • i)      Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

Jede von der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten be­trof­fe­ne Per­son hat das vom Eu­ro­päi­schen Richt­li­ni­en- und Ver­ord­nungs­ge­ber ge­währ­te Recht, eine Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten je­der­zeit zu wi­der­ru­fen.

Möch­te die be­trof­fe­ne Per­son ihr Recht auf Wi­der­ruf einer Ein­wil­li­gung gel­tend ma­chen, kann sie sich hier­zu je­der­zeit an einen Mit­ar­bei­ter des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen wen­den.

9. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che er­hebt und ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von Be­wer­bern zum Zwe­cke der Ab­wick­lung des Be­wer­bungs­ver­fah­rens. Die Ver­ar­bei­tung kann auch auf elek­tro­ni­schem Wege er­fol­gen. Dies ist ins­be­son­de­re dann der Fall, wenn ein Be­wer­ber ent­spre­chen­de Be­wer­bungs­un­ter­la­gen auf dem elek­tro­ni­schen Wege, bei­spiels­wei­se per E-Mail oder über ein auf der In­ter­net­sei­te be­find­li­ches Web­for­mu­lar, an den für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen über­mit­telt. Schließt der für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­che einen An­stel­lungs­ver­trag mit einem Be­wer­ber, wer­den die über­mit­tel­ten Daten zum Zwe­cke der Ab­wick­lung des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses unter Be­ach­tung der ge­setz­li­chen Vor­schrif­ten ge­spei­chert. Wird von dem für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen kein An­stel­lungs­ver­trag mit dem Be­wer­ber ge­schlos­sen, so wer­den die Be­wer­bungs­un­ter­la­gen zwei Mo­na­te nach Be­kannt­ga­be der Ab­sa­ge­ent­schei­dung au­to­ma­tisch ge­löscht, so­fern einer Lö­schung keine sons­ti­gen be­rech­tig­ten In­ter­es­sen des für die Ver­ar­bei­tung Ver­ant­wort­li­chen ent­ge­gen­ste­hen. Sons­ti­ges be­rech­tig­tes In­ter­es­se in die­sem Sinne ist bei­spiels­wei­se eine Be­weis­pflicht in einem Ver­fah­ren nach dem All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG).

10. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient un­se­rem Un­ter­neh­men als Rechts­grund­la­ge für Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, bei denen wir eine Ein­wil­li­gung für einen be­stimm­ten Ver­ar­bei­tungs­zweck ein­ho­len. Ist die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zur Er­fül­lung eines Ver­trags, des­sen Ver­trags­par­tei die be­trof­fe­ne Per­son ist, er­for­der­lich, wie dies bei­spiels­wei­se bei Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­gen der Fall ist, die für eine Lie­fe­rung von Waren oder die Er­brin­gung einer sons­ti­gen Leis­tung oder Ge­gen­leis­tung not­wen­dig sind, so be­ruht die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Glei­ches gilt für sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge die zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men er­for­der­lich sind, etwa in Fäl­len von An­fra­gen zur un­se­ren Pro­duk­ten oder Leis­tun­gen. Un­ter­liegt unser Un­ter­neh­men einer recht­li­chen Ver­pflich­tung durch wel­che eine Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten er­for­der­lich wird, wie bei­spiels­wei­se zur Er­fül­lung steu­er­li­cher Pflich­ten, so ba­siert die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In sel­te­nen Fäl­len könn­te die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten er­for­der­lich wer­den, um le­bens­wich­ti­ge In­ter­es­sen der be­trof­fe­nen Per­son oder einer an­de­ren na­tür­li­chen Per­son zu schüt­zen. Dies wäre bei­spiels­wei­se der Fall, wenn ein Be­su­cher in un­se­rem Be­trieb ver­letzt wer­den würde und dar­auf­hin sein Name, sein Alter, seine Kran­ken­kas­sen­da­ten oder sons­ti­ge le­bens­wich­ti­ge In­for­ma­tio­nen an einen Arzt, ein Kran­ken­haus oder sons­ti­ge Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den müss­ten. Dann würde die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO be­ru­hen. Letzt­lich könn­ten Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO be­ru­hen. Auf die­ser Rechts­grund­la­ge ba­sie­ren Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge, die von kei­ner der vor­ge­nann­ten Rechts­grund­la­gen er­fasst wer­den, wenn die Ver­ar­bei­tung zur Wah­rung eines be­rech­tig­ten In­ter­es­ses un­se­res Un­ter­neh­mens oder eines Drit­ten er­for­der­lich ist, so­fern die In­ter­es­sen, Grund­rech­te und Grund­frei­hei­ten des Be­trof­fe­nen nicht über­wie­gen. Sol­che Ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge sind uns ins­be­son­de­re des­halb ge­stat­tet, weil sie durch den Eu­ro­päi­schen Ge­setz­ge­ber be­son­ders er­wähnt wur­den. Er ver­trat in­so­weit die Auf­fas­sung, dass ein be­rech­tig­tes In­ter­es­se an­zu­neh­men sein könn­te, wenn die be­trof­fe­ne Per­son ein Kunde des Ver­ant­wort­li­chen ist (Er­wä­gungs­grund 47 Satz 2 DS-GVO).

11. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Ba­siert die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf Ar­ti­kel 6 I lit. f DS-GVO ist unser be­rech­tig­tes In­ter­es­se die Durch­füh­rung un­se­rer Ge­schäfts­tä­tig­keit zu­guns­ten des Wohl­er­ge­hens all un­se­rer Mit­ar­bei­ter und un­se­rer An­teils­eig­ner.

12. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kri­te­ri­um für die Dauer der Spei­che­rung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist die je­wei­li­ge ge­setz­li­che Auf­be­wah­rungs­frist. Nach Ab­lauf der Frist wer­den die ent­spre­chen­den Daten rou­ti­ne­mä­ßig ge­löscht, so­fern sie nicht mehr zur Ver­trags­er­fül­lung oder Ver­trags­an­bah­nung er­for­der­lich sind.

13. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klä­ren Sie dar­über auf, dass die Be­reit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zum Teil ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben ist (z.B. Steu­er­vor­schrif­ten) oder sich auch aus ver­trag­li­chen Re­ge­lun­gen (z.B. An­ga­ben zum Ver­trags­part­ner) er­ge­ben kann. Mit­un­ter kann es zu einem Ver­trags­schluss er­for­der­lich sein, dass eine be­trof­fe­ne Per­son uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zur Ver­fü­gung stellt, die in der Folge durch uns ver­ar­bei­tet wer­den müs­sen. Die be­trof­fe­ne Per­son ist bei­spiels­wei­se ver­pflich­tet uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten be­reit­zu­stel­len, wenn unser Un­ter­neh­men mit ihr einen Ver­trag ab­schließt. Eine Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hätte zur Folge, dass der Ver­trag mit dem Be­trof­fe­nen nicht ge­schlos­sen wer­den könn­te. Vor einer Be­reit­stel­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch den Be­trof­fe­nen muss sich der Be­trof­fe­ne an einen un­se­rer Mit­ar­bei­ter wen­den. Unser Mit­ar­bei­ter klärt den Be­trof­fe­nen ein­zel­fall­be­zo­gen dar­über auf, ob die Be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ge­setz­lich oder ver­trag­lich vor­ge­schrie­ben oder für den Ver­trags­ab­schluss er­for­der­lich ist, ob eine Ver­pflich­tung be­steht, die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten be­reit­zu­stel­len, und wel­che Fol­gen die Nicht­be­reit­stel­lung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hätte.

14. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tes Un­ter­neh­men ver­zich­ten wir auf eine au­to­ma­ti­sche Ent­schei­dungs­fin­dung oder ein Pro­filing.

Diese Da­ten­schutz­er­klä­rung wurde durch den Da­ten­schutz­er­klä­rungs-Ge­ne­ra­tor der DGD Deut­sche Ge­sell­schaft für Da­ten­schutz GmbH, die als Ex­ter­ner Da­ten­schutz­be­auf­trag­ter Pas­sau tätig ist, in Ko­ope­ra­ti­on mit dem An­walt für Da­ten­schutz­recht Chris­ti­an Sol­me­cke er­stellt.